Deutschland hat in Brüssel mit Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten einen Antrag gestellt, damit die Entalkoholisierung von Bio-Wein EU-rechtlich zugelassen wird. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit.
Derzeit ist Entalkoholisierung in der Öko-Verordnung der EU kein zugelassenes Verfahren. Bioweine können zwar entalkoholisiert werden, sind aber nach der Entalkoholisierung nach EU-Recht keine Bioweine mehr und dürfen nicht als »Bio« gekennzeichnet werden.
Um die EU-Öko-Verordnung zu ändern, wurde nach BMEL-Angaben ein entsprechendes Dossier zur Zulassung der Vakuumdestillation als Entalkoholisierungsverfahren für Bio-Wein in Brüssel vorgelegt. Die EU-Kommission habe ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) mit einer Bewertung des Dossiers beauftragt. Sie habe angekündigt, im Falle einer positiven Bewertung zeitnah einen Verordnungsentwurf zur Aufnahme der Vakuumdestillation in die EU-Öko-Verordnung ((EU) 2018/848) als erlaubte Behandlung vorzulegen.