Landwirtschaftskammer weist auf Verfall von Pflanzrechten hin
Landwirtschaftskammer weist auf Verfall von Pflanzrechten hin

Wiederbepflanzungsrechte verfallen

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Pflanzrechte aus Rodungen des Weinwirtschaftsjahres 2004/2005 Mitte des Jahres ablaufen.

Um diese Wiederbepflanzungsrechte noch vor dem Verfall zu nutzen, sollten diese schnellstmöglich in eine Genehmigung zur Rebpflanzung umgewandelt und noch vor dem 31. Juli 2018 eine Pflanzung durchgeführt werden. Sollte eine Nutzung dieser Rechte nicht mehr gewünscht oder möglich sein, kann die Umwandlung unterbleiben. Ungenutzte Genehmigungen können allerdings sanktioniert werden. Eine Umwandlung ist also nur dann sinnvoll, wenn die Genehmigung auch vor dem 31. Juli 2018 für eine Anpflanzung genutzt werden kann.

Ob ein Betrieb entsprechende Altpflanzrechte hat, kann im Weininformationsportal (WIP) überprüft werden. Auch ein Antrag zur Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten kann über das System gestellt werden. Betriebe, die noch nicht über einen Account verfügen, können die Registrierungsunterlagen unter:  www.lwkrlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ abrufen. 

Entsprechende  Anträge können auch schriftlich bei der Kammer eingereicht werden.

 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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