Die Summe der Anträge von betroffenen Landwirten und Winzern, abzüglich Versicherungszahlungen und nicht entstandener Kosten, belaufen sich nach Auskunft des Landwirtschaftsministeriums auf rund 109 Mio. Euro. Dieser Summe stehen allerdings nur etwa 49 Mio. Euro im Haushaltsplan gegenüber. Deshalb bewilligen die Landratsämter seit Anfang Februar Gelder in Höhe von 47 Prozent der beantragten Schadenssumme.
Am stärksten vom Frost betroffen war der Bodenseekreis. Das durchschnittliche Schadensvolumen beläuft sich hier auf rund 69.000 Euro pro Antrag. Mit Schäden in Höhe von 61,1 Mio. Euro waren Kernobstkulturen am meisten von den Frostereignissen im April 2017 betroffen, vor Wein- und Tafeltrauben mit 26,3 Mio. und Steinobst mit 14,22 Mio. Euro.
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